Hauswirtschaft / Betreuung
Hauswirtschaftliche Versorgung nach dem Sozialgesetzbuch SGB XI
- Waschen der Kleidung
- Bügeln der Wäsche
- Putzen der Wohnung
- Einkauf besorgen
- Beheizen des Hauses oder der Wohnung
- Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
- Zubereitung einer warmen Mahlzeit
- Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
Alle unter SGB XI aufgeführten Leistungen, können beim Vorliegen eines Pflegegrades, über den jeweilig für jeden Pflegerad vorgesehenen Betrag, mit der Pflegekasse abgerechnet werden
Sollten Sie unser Hauswirtschaftsteam im privaten Bereich nutzen möchten, ohne einen Pflegegrad zu haben, können Sie unsere Leistungen pro h in Anspruch nehmen.
Enthaltene Leistungen:
- Waschen der Kleidung
- Bügeln der Wäsche
- Putzen der Wohnung
- Einkauf besorgen
- Beheizen des Hauses oder der Wohnung
- Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
- Zubereitung einer warmen Mahlzeit
- Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
- Hilfe bei Nahrungsaufnahme
- Betreuung von dementen Personen
- Hilfe bei der Grundpflege