Ambulante Pflege
Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch SGB V
- Injektionen s.c u. i.m Blutzuckerkontrollen
- Vitalzeichenkontrolle Parenterale Ernährung
- Tracheostoma Pflege u. Wechsel
- Sekretionsmobilisation u. Hustenhilfe
- Portversorgung
- Infusionstherapie
- Wundversorgung nach Expertenstandard
- Pulsoximeter
- Überwachung u. Dokumentation
- Stoma Pflege
- Medikamente richten u. verabreichen
- Dekubitusbehandlung Grad II,III und IV
- Drainagen
- Absaugen
- Versorgung bei PEG
- Versorung bei suprapub. Katheter
- Kompressionsverbände/ stützende Verbände anlegen
- Kompressionsstrümpfe anlegen u. ausziehen.
Alle unter SGB V aufgeführten Leistungen, können bei Bedarf von ihrem Hausarzt verordnet werden u. somit mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.
Grundpflege nach dem Sozialgesetzbuch SGB XI
- Gr. Toilette ( Ganzköperwaschung )
- Kl. Toilette ( Teilkörperwaschung )
- Hilfe bei Ausscheidungen
- Einfache Hilfe bei Ausscheidungen
- Transfer/An-/Auskleiden
- Mobilisation
- Hilfe beim Verlassen u. Aufsuchen der Wohnung
- Umfangreiche Hilfe bei Nahrungsaufnahme
- Einfache Hilfe bei Nahrungsaufnahme
- Verabreichen von Sondennahrung
- Spezielles Lagern
Alle unter SGB XI aufgeführten Leistungen, können beim Vorliegen eines Pflegegrades, über den jeweilig für jede Stufe vorgesehenen Betrag, mit der Pflegekasse abgerechnet werden