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Aktuelles aus der Pflege und dem Pflegedienst Menzel

Ihr Pflegedienst Menzel berichtet über aktuelle Neuigkeiten im Bereich Pflege,

sowie von Aktuellem aus dem Pflegedienst Menzel 

09.04.2024

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI 

Die Regelung zu den Beratungsbesuchen nach § 37 Absatz 3 Satz 4 SGB XI, besagt im neuen Entwurf des Gesetztes, dass jede zweite Beratung per Videokonferenz durchgeführt werden kann, und bis zum 31.03.27 verlängert wird. (Quelle BPA)

05.06.2024

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPreG)§ 132l SGB V 

Die Verhandlungen bezüglich der neuen Versorgungsverträge mit den Dienstleistern der außerklinische Intensivpflege und der Krankenkasse gestalten sich im Moment noch schwierig.

Momentan ist noch nicht ersichtlich, wie viele Dienstleister es schaffen werden, mit der federführenden Kasse, bis zum 01.07.2024 einen für alle Parteien zufriedenstellenden Vertrag abzuschließen.

Da die bisherigen Verträge nun bis zum 30.06.2024 auslaufen, da vom Gesetzgeber ein neuer Vertrag nach dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPreG)§ 132l SGB V gesetzlich vorgeschrieben wurde und die bisherig tätigen Dienstleister in der Intensivpflege, ohne diesen neuen Vertrag, Ihre Erlaubnis zur Erbringung von Intensivpflegeleistungen verlieren, bleibt zu hoffen, dass die Versorgung weiterhin gesichert bleibt.

  05.06.2024

Scholz: Pflegereform wird schnell angegangen !

Nachdem vor wenigen Tagen der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) deutlich gemacht hatte, dass es wegen Differenzen in der Ampel-Koalition keine Chance für eine Reform in der Wahlperiode sieht, möchte Bundeskanzler Olaf Scholz die Pflegereform nach eigenen Worten rasch angehen.

Das werde eine Herausforderung, doch man müsse sich dieser Aufgabe stellen, sagte der SPD-Politiker am 30. Mai in einem von der „Thüringer Allgemeinen“ organisierten Bürgergespräch. 

Ende des Monats werde der Bericht einer Pflegekommission vorliegen, sagte Scholz. Es gehe um gute Arbeitsbedingungen und die Gewinnung von Personal, aber auch um die Finanzierung und die Beitragshöhe – „also richtig viel Arbeit, und an die machen wir uns sofort, wenn
dieser Bericht jetzt vorliegt.“ Sobald man Lösungsansätze finde, werde man diese umsetzen.

Quelle (Zeitschrift Häusliche Pflege)

06.06.2024

Bundeseinheitliche Empfehlung des Qualitätsausschusses Pflege zum Einsatz von Hitzeschutzmaßnahmen in der ambulante Pflege vom 28.03.2024

Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels erhält der Schutz vulnerabler Personengruppen vor den Folgen häufiger auftretender Hitzeereignisse eine zunehmende Bedeutung. Pflegebedürftige Personen sind wegen ihres meist fortgeschrittenen Alters, wegen krankheits- bzw. therapiebedingter Einflussfaktoren oder aufgrund von Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit in einem besonderen Maße von hitzebedingten Gesundheitsrisiken betroffen.

Daher wird allen vulnerablen Personengruppen empfohlen:

  • Optimale Zeiten für Aktivitäten außerhalb großer Hitze zu planen 
  •  Tägliche Kontaktaufnahme zu Pflegebedürftigen durch An- und Zugehörige
  • Vorteile der Einnahme leichter Kost während Hitzeereignissen nutzen
  • Besondere Notwendigkeit der ausreichenden Flüssigkeitsaufnahme beachten
  •  Kühlung durch Arm- und Fußbäder, kalte Wickel oder Auflagen 
  • Mittel und Möglichkeiten zur räumlichen Kühlung finden (z.B. Verschattung oder Zimmer Wechsel je nach Sonneneinstrahlung)
  • Nach Möglichkeit luftige, atmungsaktive Bekleidung tragen

28.06.2024

Wir meinen: Jedes "Sorry" ist ein "Sorry" zu viel! 

Wir wollen Politik und Öffentlichkeit mit starker Stimme auf den akuten Versorgungsmangel und die drängenden Herausforderungen unserer Branche hinweisen. Dafür brauchen wir Sie! 
 

Bei Anruf Sorry

Der Personalmangel in der Pflege hat längst zu einem Angebotsmangel geführt. So gut wie alle Pflegeeinrichtungen arbeiten an der Belastungsgrenze, viele haben bereits ihre Versorgungskapazitäten reduzieren müssen, weil das Personal fehlt und Refinanzierungen unklar sind. 

Die Folge: Viel zu oft müssen Pflegeeinrichtungen „Sorry“ sagen und Versorgungsanfragen ablehnen. Pflegebedürftige und ihre Familien bleiben mit der herausfordernden Situation alleine.

Mit der Kampagne #BeiAnrufSorry machen wir darauf aufmerksam und zeigen zugleich, wie schwer es für Pflegebedürftige und deren Angehörige inzwischen geworden ist, eine ambulante Versorgung, einen Tagespflegeplatz oder einen Heimplatz zu finden. 

Wir meinen: Jedes „Sorry“ ist ein „Sorry“ zu viel. Wir fordern die Politik auf, zu handeln!

Machen Sie mit und beteiligen Sie sich unter www.BeiAnrufSorry.de 

Quelle (Bpa Baden Württemberg) 

 

Sommerfest des Pflegedienst Menzel Juni 2024

Sommerfest Pflegedienst Menzel 2024
Sommerfest Pflegedienst Menzel 2024
Sommerfest Pflegedienst Menzel 2024
Sommerfest Pflegedienst Menzel 2024
Sommerfest Pflegedienst Menzel 2024
Sommerfest Pflegedienst Menzel 2024
Sommerfest Pflegedienst Menzel 2024
Sommerfest Pflegedienst Menzel 2024
Sommerfest Pflegedienst Menzel 2024

01.08.2024

Aktuelle Ausbildungszahlen in der Pflege: bpa fordert ideologiefreie Überprüfung der Ausbildung Die aktuell vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Ausbildungszahlen in der Pflege belegen aus Sicht des bpa, welcher Irrweg die Generalistik ist. „Dass sich gerade einmal 100 Menschen für einen vertieften Abschluss in der Altenpflege entschieden haben macht deutlich, dass wichtige Gruppen wie weiterbildungswillige Hilfskräfte oder Berufsumsteiger vergrault wurden. Wir brauchen eine ideologiefreie Überprüfung der Ausbildung und bis dahin vor allem wirksame Maßnahmen zur schnelleren Anerkennung internationaler Pflegekräfte", so bpa-Präsident.

Quelle Bpa Aktuell

25.09.2024

VKAD fordert feste Finanzierung für Palliativversorgung in Pflegeheimen

Anlässlich des Welttages der Suizidprävention fordert der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) eine gesetzliche Refinanzierung der Palliativversorgung in Pflegeheimen.

Zum Welttag der Suizidprävention appelliert der VKAD an die Bundesregierung, die Palliativversorgung in Pflegeheimen gesetzlich zu refinanzieren. Der Verband verweist darauf, dass viele Bewohnerinnen von Pflegeheimen in ihrer letzten Lebensphase Gedanken zum assistierten Suizid äußern. Die Gewissheit, im Pflegeheim eine qualifizierte Palliativversorgung zu erhalten, könne dazu beitragen, dass der Wunsch nach einem assistierten Suizid nicht aufkommt.

Barbara Dietrich-Schleicher, Vorsitzende des VKAD, betont, dass Pflegekräfte deshalb mehr zeitliche und personelle Ressourcen für die Sterbebegleitung benötigen. „Pflegefachkräfte, die sich auf die Palliativversorgung spezialisieren, könnten somit von der Regelversorgung freigestellt werden“, so Dietrich-Schleicher. Eine Refinanzierung durch die Krankenkassen, wie sie in Hospizen bereits üblich ist, sollte dies ermöglichen.

Der VKAD kritisiert zudem das Fehlen eines Suizidpräventionsgesetzes und fordert eine nachhaltige Unterstützung der Pflegeeinrichtungen, um den Betroffenen eine würdevolle letzte Lebensphase zu gewährleisten.

Quelle: Altenpflege Magazin

30.10.2024

Neues aus dem Bereich Pflegekräftemangel und die Gewinnung von Fachkräften aus anderen Ländern.                   Quelle Bpa.newsletter 

Immer mehr Akteure sprechen sich für die Kompetenzvermutung aus

 Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom 15.10.2024 wird das Wachstum in der Pflegebranche inzwischen ausschließlich von ausländischen Beschäftigten getragen. Von den knapp 1,7 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Pflege im Juni 2023 hatte jede sechste Pflegekraft einen Migrationshintergrund, wobei besonders Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern eine wichtige Rolle spielen.

Die Bedeutung von Pflegekräften aus dem Ausland ist in den vergangenen zehn Jahren stark gestiegen: In der Altenpflege hat sich ihre Zahl um 273 Prozent erhöht, in der Krankenpflege um 256 Prozent. Diese Entwicklung kompensiert den Rückgang deutscher Pflegekräfte, von denen viele altersbedingt bald in den Ruhestand treten werden.

Angesichts des hohen Bedarfs an Pflegepersonal auch in anderen europäischen Ländern sind deutsche Einrichtungen zunehmend auf eine internationale Willkommenskultur und eine berufliche und schnelle Anerkennung der Qualifikationen angewiesen. Der bpa fordert daher die "Kompetenzvermutung", weitere Verbände haben sich bereits angeschlossen.

 

Schöne Weihnachten

Schöne Weihnachten an all unsere Klienten, Angehörigen und Geschäftspartner

30.12.2024

Pflegestatistik 2023: 

Massiver Anstieg bei den Pflegebedürftigen, deutlicher Einbruch beim Wachstum der Versorgungsstrukturen. Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst deutlich und in stärkerem Maße, als durch die Alterung der Gesellschaft erwartbar ist. Dem steht das geringste Wachstum bei den Versorgungsstrukturen seit mehr als 20 Jahren gegenüber. Das belegen die Zahlen der aktuell veröffentlichten Pflegestatistik 2023. In den Parteiprogrammen zur Bundestagswahl macht sich trotzdem Ideenlosigkeit und vor allem eine atemberaubende Ignoranz dieser Entwicklungen auf der Versorgungsseite bemerkbar, kritisiert der bpa: „Wem nützt der Pflegedeckel der SPD, wenn es keine Pflegeheimplätze mehr gibt? Wenn die CDU gute Rahmenbedingungen für nahezu alle Akteure in der Pflege anbietet, wie können dann die Pflegeeinrichtungen komplett ausgeblendet werden? Der Wunsch der Grünen nach einer verlässlichen und bezahlbare Pflege für alle setzt eben auch voraus, dass es diejenigen gibt, die die Infrastruktur dafür schaffen. Lediglich die FDP macht deutlich, dass es Pflegeanbieter braucht, die die Versorgungsstrukturen aufrechterhalten“, so bpa-Präsident Bernd Meure

Quelle bpa 

Weihnachtsfeier Pflegedienst Menzel Inh. Florian Zillert 2024:

Auf ein schönes Weihnachtsfest
Feierlich gedeckter Tisch
Sekt zum Anstoßen
Salatbuffet für Raclette
Vorspeise
Gruppenbild Eingang Waldknechtshof

Informationen rund um die Pflege

Stand: Januar 2025 Quelle bpa

Ambulante Pflege:

a) Sachleistungsanspruch bei Pflege durch einen Pflegedienst:

Pflegegrad 1:  Keine Leistung außer den Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI (131) Euro

Pflegegrad 2: Bis zu 796,00 Euro monatlich zur Verfügung 

Pflegegrad 3: Bis zu 1497,00 Euro monatlich zur Verfügung

Pflegegrad 4: Bis zu 1859,00 Euro monatlich zur Verfügung

Pflegegrad 5: Bis zu 2299,00 Euro monatlich zur Verfügung

Ambulante Pflege:

b) Geldleistungsanspruch bei Pflege durch einen Angehörigen

Pflegegrad 1:  Keine Leistung außer den Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI (131) Euro

Pflegegrad 2: Bis zu 347,00 Euro monatlich zur Verfügung 

Pflegegrad 3: Bis zu 599,00 Euro monatlich zur Verfügung

Pflegegrad 4: Bis zu 800,00 Euro monatlich zur Verfügung

Pflegegrad 5: Bis zu 990,00 Euro monatlich zur Verfügung

Ambulante Pflege:

c)  Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI 

Pflegegrad 1 - 5: Bis zu 131 Euro monatlich für die Haushaltsführung und Betreuung 

Ambulante Pflege:

c)  Verhinderungspflege nach §39 SGB XI sofern bei häuslicher Pflege die Laienpflegekraft ausfällt

Voraussetzung: Die zu pflegende Person muss schon seit 6 Monaten in ihrer Häuslichkeit, gepflegt werden sein.

Das gilt für alle Klienten mit mindestens Pflegegrad 2 -3 von Januar bis Mai 2025:

Anspruch für sechs Wochen pro Kalenderjahr: 

Wenn Tage oder Wochen in Anspruch genommen werden.

Anspruch für das ganze Kalenderjahr: 

Wenn immer mal wieder Stunden in Anspruch genommen werden.

Anspruch auf: 1685,00 Euro im Jahr Verhinderungspflege

Anspruch auf: 2528 Euro im Jahr wenn Verhinderungspflege + Anteil Kurzzeitpflege gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

 

Das gilt für alle Klienten mit mindestens Pflegegrad 2 -3 ab 1 Juni 2025:

Keine sechsmonatige Vorpflegezeit notwendig:

Anspruch für acht Wochen pro Kalenderjahr: 

Wenn Tage oder Wochen in Anspruch genommen werden.

Anspruch für das ganze Kalenderjahr: 

Wenn immer mal wieder Stunden in Anspruch genommen werden.

Gemeinsamer Anspruch auf Kurzzeit und Verhinderungspflege: 3539,00 Euro im Jahr 

 

Das gilt für alle Klienten mit Pflegegrad 4 - 5 ab 1 Januar 2025:

Keine sechsmonatige Vorpflegezeit notwendig:

Anspruch für acht Wochen pro Kalenderjahr: 

Wenn Tage oder Wochen in Anspruch genommen werden.

Anspruch für das ganze Kalenderjahr: 

Wenn immer mal wieder Stunden in Anspruch genommen werden.

Gemeinsamer Anspruch auf Kurzzeit und Verhinderungspflege: 3539,00 Euro im Jahr 

 

Leistungen für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen:

  1. Pflegeberatung
  2. Pflegekurse in der Häuslichkeit
  3. Beratungsbesuche

Kostenlose Beratung auch zu Hause oder im Krankenhaus, individuelle Schulungen.

Leistungen für pflegende Angehörige:

  1. Pflegeberatung
  2. Schulung
  3. Anleitung

Pflegende Angehörige oder Laienpfleger werden gemeinsam mit den Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit, oder ggf. im Krankenhaus, individuell beraten und unterstützt oder die Pflegepersonen werden in Gruppenkursen geschult (§45 SGB XI). Daneben können pflegende Angehörige entsprechend dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, auch konkret im Rahmen der Sachleistungen nach § 36 SGB XI durch Pflegedienste, z.B. in Form von Anleitung entlastet werden.  

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA):

Es stehen 53 Euro pro Monat zusätzlich für die digitale Pflegeanwendung und ergänzende Unterstützungsleistungen zur Nutzung dieser Leistungen, durch einen ambulanten Pflegedienst zu.

Die Pflegekasse entscheidet über die Notwendigkeit der Versorgung mit einer solchen Anwendung

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